Wirtschaft & Recht

Weiterbildungszeitraum
für Immobilienmakler endet am 31. Dezember 2020!

 

Sie sind Immobilienmakler oder Wohnimmobilienverwalter? Dann ist dieser Weiterbildungskurs der ideale Kurs um Ihre gemäß den Vorgaben Ihrer erlaubniserteilenden Behörde bzw. die Weiterbildungsverpflichtung gem. §34c GewO und damit die Anforderungen der MaBV zu erfüllen.

 

Denn Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter müssen sich laut Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) ständig weiterbilden. Dies gilt auch für alle bei ihnen beschäftigten Personen, die an der Immobilienvermittlung oder -verwaltung mitwirken.

 

Hierzu wichtige Fakten im Überblick:

  • 20 Stunden Weiterbildungen innerhalb von drei Kalenderjahren sind für Makler Pflicht.
  • Wer gleichzeitig als Wohnimmobilienverwalter tätig ist, muss sich zusätzlich in diesem Bereich weiterbilden – also 20 Stunden als Makler plus 20 Stunden als Verwalter.
  • Nach Aufforderung durch die Behörde müssen Makler Auskunft über ihre Fortbildungsmaßnahmen geben können.
  • Gegenüber Kunden, beziehungsweise Auftraggebern, besteht eine Informationspflicht.
  • Der erstmalige dreijährige Weiterbildungszeitraum umfasst den 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020.
  • Im Jahr 2021 könnten somit erstmals Nachweise gegenüber der Gewerbebehörde fällig werden.
  • Teilen Verwalter oder Immobilienmakler trotz Aufforderung der Behörde nicht mit, welche Fortbildungen sie absolviert haben, so ist das eine Ordnungswidrigkeit, bei der ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro droht (§ 144 Abs. 4 GewO).
  • Weiterbildungsnachweise müssen fünf Jahre lang aufbewahrt werden.

Immobilienmakler können sich in verschiedenen Kursen weiterbilden. Die Anbieter von Fortbildungen für Immobilienmakler müssen nicht zertifiziert oder staatlich anerkannt sein. Sie müssen aber sicherstellen, dass gewisse Anforderungen bei der Qualität der Weiterbildungsmaßnahmen eingehalten werden. Jeder Maßnahme muss unter anderem ein Plan zugrunde liegen, sie muss systematisch organisiert sein und die Qualität der Person, die die Fortbildung durchführt, muss sichergestellt sein. Dies ist in Anlage 2 der MaBV detailliert geregelt.

 

Erfüllen Sie Ihre Weiterbildungspflicht gem. §15 MaBV:

 

 

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Herzlichen Dank für Ihr Interesse!

 

RA Prof. Dr. jur. Oliver Prinz (Rechtsanwalt)
begann seine berufliche Laufbahn in der Bauindustrie. Nach Gründung seiner Kanzlei betreut er seit Jahrzehnten unter anderem Unternehmen aus dem Bereich der Immobilien- und Bauwirtschaft. Neben seiner weiterhin ausgeübten Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Professor für das Fachgebiet »Wirtschaftsrecht« an der »Privaten Hochschule für Wirtschaft und Technik« (www.phwt.de) tätig.

 

Prof. Dr. rer. pol. Norbert Meiners (Dipl.-Kfm.)

ist als Trainer, Speaker und Berater seit mehr als 20 Jahren in der Wirtschaft tätig. Er ist Professor für das Fachgebiet »Marketing-, Innovations- und Gründungsmanagement« an der »Privaten Hochschule für Wirtschaft und Technik« (www.phwt.de). Als selbständiger Projektentwickler schöpft er aus einem reichhaltigen Fundus an persönlichen Erfahrungen hinsichtlich Projektinitiierung, -konzeption und -vermarktung.

 

Telefon: (+49) 5954 9392 18


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