Intensiv-Seminar

 

 

“Wirtschaft & Recht für erfolgreiche Makler”

(3 Tage)

Annerkannte Pflichtfortbildung für Immobilienmakler gemäß § 15 MaBV

Informationen zum Seminar

 

Bitte beachten: Für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gibt es eine Weiterbildungspflicht von 20 bzw. 40 Zeitstunden innerhalb von drei Kalenderjahren. Der erste Weiterbildungszeitraum umfasst den 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020. Im Jahr 2021 könnten somit erstmals Nachweise gegenüber der Gewerbebehörde fällig werden. Teilen Immobilienmakler oder Verwalter trotz Aufforderung der Behörde nicht mit, welche Fortbildungen sie absolviert haben, so ist das eine Ordnungswidrigkeit, bei der ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro droht (§ 144 Abs. 4 GewO).

 

Das angebotene Fachseminar dient zur Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung gemäß §15 MaBV.

 

Zielgruppe

Makler und Wohnimmobilienverwalter (Neulinge, Quereinsteiger, Profis, Interessierte)

 

Inhalte

Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen haben wir aus vielen Themenbereichen einen interessanten Mix aus dem Bereich „Wirtschaft & Recht“ zusammengestellt.


1. Tag (Wirtschaft)

  • „mieten, kaufen, wohnen“: Realität von Maklern?
  • Teilmärkte des Immobilienmarktes
  • Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen der Immobilienwirtschaft
  • Managementkreislauf: Planung, Steuerung und Kontrolle
  • Serviceerwartungen des Kunden
  • Marketing ist mehr als Werbung: Ziele, Strategien und Instrumente

2. Tag (Wirtschaft & Recht)

  • Das kleine 1x1 der Kundenpsychologie
  • Kundengespräche erfolgreich führen
  • Wettbewerbsgrundsätze und unzulässige Werbung
  • Maklervertrag – Aktuelle Rechtsprechung
  • Grundstückkaufvertragsrecht
  • Grundbuchrecht

3. Tag (Recht)

  • Wohungseigentumsgesetz
  • Makler und Bauträgerverordnung
  • Telemediengesetz
  • Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
  • Unzulässige Werbung
  • Anforderungen an Makler nach dem Geldwäschegesetz

Es ist auch möglich, nur einzelne Seminartage zu buchen. Sprechen Sie uns gerne an!

 

Unsere Seminare sind praxisnah und -relevant. Wir decken viele Fragen ab, die in Ihrem Berufsalltag ständiger Begleiter sind. Neben der gesetzeskonformen Erledigung der Fortbildungspflicht nach §34c GewO gibt es eine geballte Portion Praxiswissen und die Möglichkeit Ihr Know-how und Netzwerk zu erweitern. Wir konzentrieren uns auf die berufspraktischen Inhalte, welche von Fachdozenten aus der Immobilienwirtschaft praxisorientiert vermittelt werden. Und dazu sind wir uns sicher, dass Sie sehr viel Spaß haben werden!

 

Es ist auch möglich, nur einzelne Seminartage zu buchen. Sprechen Sie uns gerne an!

 

Prof. Dr. rer. pol. Norbert Meiners (Dipl.-Kfm.) & Prof. Dr. jur. Oliver Prinz (Rechtsanwalt)


Bitte nutzen Sie das folgende Formular zur Kontaktaufnahme:

Bitte den Code eingeben:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

 

Veranstalter

atlando Aktiengesellschaft

Prof. Dr. rer. pol. Norbert Meiners (Dipl.-Kfm.) & Prof. Dr. jur. Oliver Prinz (Rechtsanwalt)

Zanderweg 2

26197 Großenkneten

Wir freuen uns darauf, Sie in Kürze persönlich kennen zu lernen und werden Sie umgehend informieren, ob wir Ihnen den gewünschten Seminartermin zusichern können.

 

Allgemeine Teilnahmebedingungen Veranstaltungen

 

Mit der Anmeldung für Veranstaltungen (Aus- und Weiterbildungen, Seminare und sonstige Veranstaltungen) der atlando Aktiengesellschaft werden die folgenden „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“ anerkannt. Dies gilt zugleich für etwaige „Besondere Teilnahmebedingungen“, die bei einigen Veranstaltungen ergänzend gelten und dem Teilnehmer bekannt gemacht wurden.

 

1. Anmeldung

Die Anmeldung zu Veranstaltungen ist in jedem Fall in Textform (per Brief, Telefax, Online über Internetformular oder E-Mail) bei der atlando Aktiengesellschaft vorzunehmen und sollte bis 14 Tage vor Beginn erfolgen.

Bei einer Anmeldung über Internetformular erfolgt die Bestätigung der technischen Übermittlung durch automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Anmeldung. Diese stellt noch keine Vertragsannahme dar.

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der atlando Aktiengesellschaft berücksichtigt; besondere Zulassungs- oder Auswahlverfahren für bestimmte Veranstaltungen bleiben davon unberührt. Die atlando Aktiengesellschaft bestätigt umgehend die verbindliche Anmeldung. Mit Zugang der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zu Stande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt die atlando Aktiengesellschaft dies dem Angemeldeten mit.

 

2. Zahlungsbedingungen

Sofern keine anderen Zahlungsmodalitäten schriftlich vereinbart werden oder die Veranstaltung kostenfrei ist, ist die Zahlung mit Zugang der Rechnung sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.

Bei Veranstaltungen, die sich über mehrere Semester oder Abschnitte erstrecken und mehrere Zahlungsabschnitte vorsehen, hat die Zahlung für den Folgeabschnitt zwei Wochen vor der ersten Veranstaltung des jeweiligen Folgeabschnitts zu erfolgen. Wird in der Rechnung ein anderer Termin genannt, so gilt dieser.

Die Zahlungen haben unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Förderung nach AFBG (BAföG) oder Arbeitgeber) zu erfolgen. Kosten für Lehrmittel sind nicht im Veranstaltungsentgelt enthalten, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich zugesagt wird. Prüfungsgebühren werden nach der geltenden Gebührenordnung der atlando Aktiengesellschaft separat erhoben.

 

3. Rücktritt, Kündigung und Widerrufsrecht

Der Teilnehmer kann bis 14 Tage vor Beginn der kostenpflichtigen Veranstaltung - maßgeblich ist der Eingang bei der atlando Aktiengesellschaft - ohne Angabe von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von 40 oder mehr Veranstaltungsstunden, entspricht in der Regel einer Unterrichtswoche, muss der Rücktritt jedoch spätestens einen Monat vor Beginn der kostenpflichtigen Veranstaltung erklärt werden. Der Rücktritt ist in Textform zu erklären. Bereits gezahlte Veranstaltungsentgelte werden in diesem Fall zurückerstattet.

Jedoch wird bei Veranstaltungen mit mehreren zusammenhängenden Terminen (Lehrgänge) in diesem Fall, eine Rücktrittskostenpauschale in Höhe von 10 v. H. des Veranstaltungsentgeltes, maximal jedoch 200,00 EUR, fällig. Sofern ein Widerrufsrecht besteht (siehe unten), gilt davon abweichend die gesetzliche Regelung.

Teilnehmer, die weniger als 14 Tage, bzw. einen Monat bei Veranstaltungen mit einer Dauer von 40 oder mehr Veranstaltungsstunden, vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten oder die zu den Veranstaltungen nicht oder teilweise nicht erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgeltes verpflichtet, wenn nicht ein geeigneter Ersatzteilnehmer gestellt wird. Bei Veranstaltungen, für die mehrere Zahlungsabschnitte vorgesehen sind, jedoch nur noch für den jeweils folgenden Zahlungsabschnitt. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass der atlando Aktiengesellschaft kein oder ein erheblich geringerer Schaden entstanden ist.

Die Nichtinanspruchnahme einzelner Veranstaltungseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Veranstaltungsentgeltes. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. § 627 BGB gilt nicht.

Bei der Nichtteilnahme an kostenlosen Veranstaltungen bitten wir, spätestens 7 Tagen vor Beginn der Veranstaltung zu kündigen.